14.04.2007, 11:22 | #1 |
Mitglied
Registriert seit: 15.10.2006
Beiträge: 25
|
Frage
Hallo Ihr Lieben
eine Freundin von mir möchte dieses Jahr von Jakarta nach Deutschland kommen. Wielange kann sie bleiben?Sie war letztes jahr schonmal für 3 Monate hier, Ist es richtig das sie beim zweiten Besuch ein halbes Jahr bleiben kann? Kennt jemand möglichkeiten,ausser Heirat,das sie hier leben kann? Vielen Dank und viele Grüsse Matthias |
14.04.2007, 11:49 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 16.11.2005
Beiträge: 379
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Hallo Matthias,
a) auch der zweite Aufenthalt ist maximal drei Monate! b) länger in Deutschland leben: => Arbeit => Studium => Fortbildung / Ausbildung => Hochzeit Gruß aus Surabaya Tom |
15.04.2007, 12:01 | #3 |
Mitglied
Registriert seit: 15.10.2006
Beiträge: 25
|
Hallo Tom
danke für die schnelle Antwort. Weiss jemand wie es mit einer Arbeitsgenehmigung aussieht? |
15.04.2007, 12:20 | #4 |
Administrator
Registriert seit: 02.11.2005
Beiträge: 1213
|
Hallo Balifreeway,
um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man schon mit einem deutschen Bundesbürger verheiratet sein. Aber dann erhält man - nach einer Prüfung der Kenntnisse der dt. Sprache - auch eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Anders sieht es aus, wenn z.B. Familienangehörige des Einreisenden in Deutschland einen Betrieb haben und nachweisen können, dass eine offene Stelle nicht durch Deutsche besetzt werden kann (ich denke da z.B. an Spezialitätenrestaurants etc.). Selbst Asylsuchende erhalten in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Andere Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Grüße Gregor
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15.04.2007, 18:01 | #5 | ||
Routinier
Registriert seit: 16.11.2005
Beiträge: 379
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Hi,
Zitat:
Zitat:
Aufenthaltsgenehmigung: laut meinen Kenntnisstand ist es so: der Indonesische Staatsangehörige bekommt nach der Hochzeit (in ID: mit Legalisierung der Hochzeitspapiere durch die Botschaft) ein Visum zur Familienzusammenführung, welches nach Einreise in eine befristet Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre umgeschrieben wird (fristen beachten!). Nach Ablauf dieser drei Jahre wird geprüft ob die Ehe noch besteht, etc. und dann wird entschieden ob man nochmals drei Jahre befristet gibt oder eben unbefristet (wenn z. B. Deutschkenntnisse vorhanden sind). Das nur mal am Rande erwähnt. ICh hoffe dir damit weitergeholfen zu haben. Gruß aus Surabaya Tom |
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