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Alt 02.11.2005, 20:05   #1
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Hallo,

Ende September 2005 erreichte mich eine E-Mail der deutsch-indonesischen Handelskammer in Jakarta, die einen Bericht des Regionalarztes Jakartas in die deutsche Sprache übersetzt hat. Lange habe ich überlegt, ob ich diesen Report hier veröffentliche, da er teilweise in "Fachchinesisch" abgefasst ist. Dennoch erhält er einige nützliche Tips zur Vorsorge, ohen das weitere Ängste geschürt werden.

Deshalb nachfolgend der Report, Teil I

Regionalarzt informiert

Vogelgrippe, Update vom 13.7.2005

Highly Pathogenic Avian Influenza(HPAI), auch Vogelgrippe genannt, ist eine Viruskrankheit bei Vögeln, die sich seit Ende 2003 in SO-Asien ausbreitet. Süd-und Nord-Korea, Japan Vietnam, Thailand, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, China und die Philippinen sind von HPAI betroffen. Der H5N1-Subtyp ist besonders pathogen. Die Erkrankung mit den anderen Virustypen, wie H7N7 oder H9N2, verläuft milder.

15 Subtypen des Influenzavirus können Vogelpopulationen und selten auch Schweine infizieren. Häufig sind Wasser- und andere Vogelarten Träger des Virus; Enten können ohne Zeichen einer Erkrankung Virusträger sein. Viren werden mit Exkrementen in größeren Mengen ausgeschieden. Durch die Inhalation von Viruspartikelchen aus nasalen bzw. respiratorischen Sekreten und durch Kontakt mit den Fäkalien der infizierten Tiere kann die Krankheit auf die Vogelpopulationen übertragen werden. Bei Vogelgrippe besteht ein Ansteckungsrisiko für Menschen nach gegenwärtigem Informationsstand insbesondere bei sehr engem Kontakt zu Geflügel. Der Erreger wird vor allem über Kot und Sekrete dieser Tiere übertragen. Ein enger Kontakt mit Tieren, die potenziell erkrankt sein könnten, sollte daher vermieden werden. Insbesondere sollte auf den Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten verzichtet werden. Die Mensch-zu-Mensch Übertragung scheint begrenzt möglich zu sein. Einige haben sich wahrscheinlich durch Pflege der Erkrankten infiziert.

Seit 2003 sind insgesamt 108 Menschen an Vogelgrippe erkrankt ( 87 in Vietnam ,17 aus Thailand und 4 in Kambodscha), 54 sind gestorben, Todesfälle sind aus Vietnam, Kambodscha und Thailand bekannt. Die überwiegende Zahl der Patient/-Innen hatte direkten Kontakt zu erkrankten Tieren.

Das Erbmaterial von Vogel- Influenzaviren und den Influenzaviren des Menschen unterscheidet sich beträchtlich. Die Gefahr besteht grundsätzlich, dass sich die Vogelviren durch eine Vermehrung in Schweinen oder auch Menschen so verändern (sog. "reassortment"), dass sie effektiv auch von Mensch zu Mensch übertragen werden können.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass entweder Mensch oder Schwein gleichzeitig mit "menschlichen" und Vogel-Influenzaviren infiziert sind. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Virus zu einem neuen Virus mutiert. Solch ein mutiertes Virus war für die "Spanische Grippe" 1919 / 1920 verantwortlich.

Durch die Vielzahl der neuen Erkrankungen beim Menschen der letzten Zeit, ist diese Möglichkeit nicht auszuschließen. Das Immunsystem der Menschen ist mit dem neuen Virus bis dato nicht konfrontiert und der Mensch wird dadurch gegen dieses Virus anfälliger. Das neue Virus kann dann eine Grippe-Pandemie verursachen.

Bis ein Impfstoff gegen das neue Virus produziert werden kann, werden einige Monate dauern. Die jetzt vorhanden Influenzaimpfstoffe zur Vorbeugung der menschlichen Grippe sind zwar nicht gegen Vogelgrippe wirksam, werden aber empfohlen, um eine Doppelinfektion zu vermeiden. Bei einer Doppelinfektion, wie schon erwähnt, besteht die Gefahr, dass das H5N1-Virus sich mit dem menschlichen Influenzavirus vermischt und daraus eine neue Gattung entsteht.

Die Krankheit kann dieselben Symptome hervorrufen, wie eine Grippe. Im weiteren Verlauf kommt es vielfach zu Lungenentzündungen, Magen-Darm-Beschwerden und Erhöhungen der Leberwerte, wie auch zu einer starken Verminderung der Blutkörperchen und Plättchen. Bei vielen Patient/-Innen waren Fieber über 38°C und Luftnot die Hauptsymptome. Röntgenaufnahmen der Lunge zeigten Veränderungen, wie bei einer Lungenentzündung. Zur Objektivierung subjektiver Beschwerden - und damit als Entscheidungshilfe für eine Behandlung - stellt die Kontrolle der Körpertemperatur eine wichtige Maßnahme dar, insbesondere, wenn Kontakt zu einem Influenza-Kranken oder Influenza-Verdächtigen bestanden hat. Die telefonische Auskunft an einen Arzt, man glaube Fieber zu haben, ist von wenig Nutzen. Die Temperaturangabe ist wichtig. Die bevorzugte Methode sollte dabei die Messung mit elektronischen Thermometern im Mund oder im Ohr sein.

Gegenwärtig gibt es mehrere Medikamente, die gegen Influenzaviren wirksam sind. Zur Behandlung müssen sie innerhalb von 48 Stunden nach Symptomenbeginn eingesetzt werden, um den Verlauf der Erkrankung noch wirksam zu beeinflussen. Einige davon können auch zur Prophylaxe bei Kontaktpersonen von Kranken eingesetzt werden, um den Ausbruch
einer Krankheit zu verhindern oder, falls sie doch ausbricht, den Verlauf abzumildern. Auf Grund unterschiedlicher Wirksamkeit, Anwendungsart und Zulassung der Medikamente bzw. Resistenzverhaltens der verschiedenen Influenza - Subtypen, geben Experten derzeit dem Neuraminidasehemmer Oseltamivir ("Tamiflu") den Vorzug. Für den Fall einer Influenza /
Aviären Influenza-Erkrankung wird gegenwärtig die Behandlung des Kranken für 5 Tage und die so genannte Postexpositionsprophylaxe der Kontaktpersonen für 7 Tage empfohlen werden. Die Entscheidung trifft der behandelnde Arzt. Genaue Dosierungen, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen sind der Medikamenteninformation zu entnehmen.

Unter bestimmten Umständen kommt während eines Influenza /Aviären Influenza Ausbruchs eine Langzeitprophylaxe gesunder Personen mit Neuraminidasehemmern für 6 bis 8 Wochen in Betracht. Eine Empfehlung zur Langzeitprophylaxe würde jedoch erst nach Erörterung der Influenza / Aviären Influenza Situation durch den Gesundheitsdienst mit Experten des Robert-
Koch-Instituts ausgesprochen werden.
Kontrollmaßnahmen und Empfehlung,
1. Kontakte mit lebendem oder totem Geflügel (einschließlich Federn, Staub und Mist) das Halten eines Ziervogels sowie Vogelmärkte vermeiden.
2. Durch Erhitzen (70°C) werden die Influenzaviren getötet. Haushaltsdesinfektionsmittel sind ebenfalls wirksam.
3. Es ist nicht nachgewiesen, dass der Verzehr von Hühnerfleisch bzw. Fleischprodukte zu einer Übertragung der Krankheit führt. Falls auf Geflügelfleisch oder Ei nicht verzichtet wird, sollten folgende Zubereitungsregeln beachtet werden:
-Gericht nicht mit rohem oder weich gekochtem, sondern nur hart gekochtem Ei zubereiten;
-Zubereitung von rohem Geflügelfleisch auf anderer Arbeitsplatte und mit anderem Messer als für andere Gerichte;
-Zubereitung anderer Speisen erst nach gründlichem Händewaschen mit Seife
-Die Temperatur im Fleisch durch Braten oder Kochen muss mindestens 70°C
erreichen (kein rosafarbenes Fleisch!);
-Nach Zubereitung des rohen Fleisches gründliches Händewaschen, Reinigen des Messers und der Arbeitsoberfläche mit Wasser und Spülmittel;
-Tieffrieren tötet das Virus nicht ab.
-Da die Eierschalen mit Fäkalien kontaminert sein können, ist Vorsicht geboten, die Eier gründlich waschen.

Spezifische Verhaltensempfehlungen und Maßnahmen
Die Epidemiologie der Influenza des vergangenen Jahrhunderts und die Entwicklung der Aviären Influenza der vergangenen zwei Jahre legen zwei Vermutungen nahe:
1) Das nächste pandemische Influenza Virus entwickelt sich aus oder enthält Teile des gegenwärtigen aviären Influenzavirus H5N1
2) Die nächste Pandemie nimmt ihren Ursprung in (Südost-) Asien
Die Ansteckungsfähigkeit von Influenza-infizierten Personen beginnt bereits vor dem Auftreten der ersten Symptome (s.o.). Treten in der Anfangsphase einer Pandemie Influenzaerkrankungen noch einzeln oder in begrenzten Ausbrüchen auf, sind Absonderungsmaßnahmen von Kranken oder Ansteckungsverdächtigen daher noch sinnvoll. Ist die Pandemie voll im Gange, stehen die medikamentöse Behandlung der Kranken bzw. die Prophylaxe der Kontaktpersonen und die Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte auf das Notwendigste an allererster Stelle.

Expositionsschutz (Vorbeugung gegen Weiterverbreitung der Influenza)
Folgende Vorbeugemaßnahmen sollten während eines Grippeausbruchs beachtet werden:
-kein Händegeben, Anhusten oder Anniesen
-Vermeidung von körperlichem Kontakt
-Verwendung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern
-häufiges Lüften der Räume
-gründliches Händewaschen nach Personenkontakten
-Meiden von Menschenansammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Märkten,
Kaufhäusern, Restaurants, Kinos, Diskotheken
-kein enger Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen;
-(Selbst-)Absonderung von Influenza-Kranken oder Krankheitsverdächtigen zu Hause;
-eventuell Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit (s.u.);
-Um Menschenansammlungen so weit wie möglich zu vermeiden, wird es u.a. notwendig sein, frühzeitig einen ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln und Dingen des täglichen Lebens anzulegen.
-Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes;
Spezielle Atemschutzmasken sind Bestandteil der Schutzkleidung bei der Versorgung von Kranken, die an hoch ansteckenden Infektionskrankheiten leiden. Atemschutzmasken verlieren ihre Filterwirkung, wenn sie feucht werden oder mit Partikeln verstopfen. Sie müssen dann gewechselt werden (nach ca. 2 - 3 Stunden). Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes kann möglicherweise einen gewissen individuellen Schutz bieten. Ob im Falle einer Pandemie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, wie während der SARS - Epidemie zu sehen, das Infektionsrisiko senkt, ist gegenwärtig unklar.

Siehe auch Teil II
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Alt 02.11.2005, 20:09   #2
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Flag_DE Vogelgrippe, Teil II

es folgt: Teil II

Eine solche Maßnahme darf nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl und damit zur Vernachlässigung anderer wichtiger Verhaltensregeln (s.o.) verleiten. Dünne Papiermasken sind nach ca. 20 Minuten durchfeuchtet und verlieren ihre Wirksamkeit. An ihre sichere Entsorgung muss gedacht werden.

Versand von Probenmaterial
Grundsätzlich sollte Probenmaterial von Kranken zum sicheren Nachweis einer Erkrankung an Influenza/Aviärer Influenza vor Ort untersucht werden. Bei fehlender Untersuchungsmöglichkeit kann der Versand von Probenmaterial (Rachenabstriche, Nasenabstriche, Nasenspülflüssigkeit, Serum) an das Referenzlabor in Berlin erwogen werden. Die Probenentnahme wird vom Vertrauensarzt / von der Vertrauensärztin durchgeführt. Der Versand muss entsprechend den Richtlinien des Robert Koch Instituts (RKI) durchgeführt werden.

Hospitalisierung vor Ort
Während einer Pandemie muss mit einer vollkommenen Überlastung der
Gesundheitseinrichtungengerechnet werden. Es ist daher sinnvoll, den Kranken so lange irgendwie möglich zu Hause zu behandeln. Dies gilt umso mehr, wenn der medizinische Versorgungsstandard in dem jeweiligen Land nicht dem europäischen entspricht und man nur eine fragliche Verbesserung der Behandlung im Krankenhaus erwarten kann. Die Entscheidung hierzu muss jedoch der behandelnde Arzt treffen.

Repatriierung aus medizinischen Gründen
Die Repatriierung eines an Influenza erkrankten deutschen Staatsangehörigen kann nur stattfinden, wenn dies seuchenhygienisch vertretbar ist. Die Heimschaffung aus einem Land mit Influenza kann nicht wünschenswert sein, wenn in Deutschland die Influenza noch nicht ausgebrochen ist. Es muss daher die Genehmigung der zuständigen deutschen Gesundheitsbehörde vorliegen. Der Transport muss entsprechend den Richtlinien des RKI durchgeführt werden.

Empfehlungen und Maßnahmen für deutsche Auslandsgemeinden
Deutsche Firmen und Deutsche, die privat im Ausland sind, müssen über ihren Schutz selber und so bald wie möglich entscheiden. Wichtig erscheint die Entscheidung der Betroffenen bzw. ihrer betriebsärztlichen Dienste zur jeweiligen Ausstattung mit Material und Medikamenten (s. u. , letzter Absatz).
Tritt eine Pandemie näher so empfiehlt entsprechend der aktuellen epidemiologischen Lage der Krisenstab der Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit Vertretern der deutschen Gemeinde und deutscher Wirtschaftsunternehmen Verhaltensmaßregeln. Grundlagen bilden hierfür die Empfehlungen des Gesundheitsdienstes, des Robert Koch-Institutes und der WHO. Die Vorgaben der örtlichen Gesundheitsbehörden sind dabei zu berücksichtigen. Eine Ausreiseempfehlung für (gesunde) deutsche Staatsangehörige wird von der Auslandsvertretung nur in Absprache mit dem Krisenstab des Krisenreaktionszentrums ausgesprochen.
Der Krisenstab der Auslandsvertretung berät dann auch den Träger der deutschen Auslandsschulen bezüglich Einschränkung der Unterrichtstätigkeit. Zur Verminderung der Ansteckungsgefahr sollte die Möglichkeit von Fernunterricht (z.B. durch Internet) oder die Vorverlegung von Ferien in Betracht gezogen werden. Als Entscheidungshilfen können die Paragraphen 28 bis 30 des Infektionsschutzgesetzes dienen. Analoge Empfehlungen ergehen in Abstimmung mit der Auslandsvertretung an die Zentralen und Zweigstellen entsendender deutscher Einrichtungen.

Wichtiger Hinweis für die Deutsche Kolonie:
Jeder / Jede Privatperson muss sich fragen, ob und welche der praktischen Empfehlungen zur Vorsorge er / sie jetzt schon umsetzt. Das gilt insbesondere für längere Auslandsaufenthalte.
Sinnvoll kann es sein, sich wie folgt auszustatten:
1. Medikamente :
Tamiflu (Tbl) 1 Pkg. zur Therapie (Tamiflu ist als Therapie für Kinder unter einem Jahr sowie als Prophylaxe für Kinder unter 13 Jahren nicht geeignet.
Antibiotika (z.B. Moxifloxacin 400mg für Erwachsene und Azithromycin Suspension 200mg/5ml für Kinder).
Paracetamol 500 mg Tabletten oder Saft für Kinder
2. Material :
Schutzkittel, Desinfektionsmittel für Hände, Scheuerdesinfektionsmittel, Chirurgische Masken, Masken (FFP3 ohne Ventil), Überziehschuhe,
Latexhandschuhe unsteril, Schutzmantel Fliesstoff, Kopfhauben, Influenza-Quick A-/ BTest.

Dr. Anver
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Alt 02.11.2005, 22:09   #3
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Flag_DE Vogelgrippe, Epedemie oder Wahn ?

Ein Gespenst geht um....

Quelle : europolitan
Link : http://www.europolitan.de/cms/?ntid=102&tid=0&aid=1042



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