09.02.2006, 16:36 | #21 |
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@ Heike
Hallo, liebe Heike, ich weiß zwar nicht, ob Du schon über den "Scheckkarten-Führerschein" (Euro-Norm) verfügst (nicht mehr über den grauen Lappen). Falls ja (EU-Füherschein) Ist bei dem Klasse A1 (1. Eintrag, Zeile 9 der Rückseite) in Zeile 10 ein Datum, welches kleiner dem 1.4.1980 ist, kannst Du ein Kleinkraftrad bis 125 ccm und bis 11 KW (= 15 PS) fahren. Falls nein (alter, grauer Führerschein): Hast Du Deine Führerscheinprüfung vor dem 1.4.1980 abgelegt, ist die Klasse A1 eingeschlossen. Danach nur Klasse M (max. 45 ccm und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h). Quelle: Fahrlehrerverband Baden-Württemberg Link: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...l_Motorrad.htm In Falle von A1 und eines alten Führerscheins der Klasse 3, ausgestellt vor dem 1.4.1980, reicht Dir für Bali ein intern. Führerschein. Gültigkeit: 3 Jahre. Kosten je nach Bundesland: zwischen 12,20 und 16,30 Euro + Kosten für Passfoto. Mehr oder minder gut gemeinte Ratschläge zum Erwerb eines balinesischen Führerscheins einschließlich themenfremder Besserwisserei bis hin zu Anfeindungen hast Du in anderen - von mir an dieser Stelle unbenannten Foren - anhören und lesen müssen. Keiner hat Dir rechtliche Fakten an die Hand gegeben. Auch nicht das von Dir besuchte Straßenverkehrsamt. Ich hafte für diese Aussagen. Im Bedarfsfall übernehme ich Kosten, wenn sie mich eines Besseren belehren. Aber die hole ich mir dann vom Verband der Fahrlehrer zurück Ich hoffe, Dir mit diesen Angaben gedient zu haben. Liebe Grüße Gregor
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09.02.2006, 23:17 | #22 |
Routinier
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Lieber Gregor !!!
Sei HERZLICH aus der Ferne umarmt !!!! WARUM das Straßenverkehrsamt in DO so "unerfahren" ist ... frag' mich nicht ! Vermutlich landet man/frau nur noch in Call-Center ! Als ich bei VODAFONE vor gut 2 Jahren erfahren wollte, ob mein Handy für das "international roaming" freigeschaltet sei ... Nachdem ich Bali und Indonesien BUCHSTABIEREN mußte, geriet ich ins Zweifeln ! Du hast mir PRIMA weitergeholfen !!! Terima kasih banyak ... Alles Liebe wünscht Dir Heike |
09.02.2006, 23:44 | #23 |
Administrator
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Kein Problem, liebe Heike,
der Blick ins Gesetz erleitert die Rechtsfindung (weiser Spruch meines Berufsschullehrers). Man muss nur im Internet gezielt suchen, dann findet man auch Antwort auf die meisten Fragen. Also mach Dich auf zum Straßenverkehrsamt, damit Du Deinen internationalen Führerschein bekommst. Liebe Grüße Gregor
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12.02.2006, 20:38 | #24 |
Routinier
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Lieber Gregor !
Huch, hatte ich das vergessen zu erwähnen ? Jaaaa, ich habe sowohl den europäischen als auch den internationalen Führerschein, doch ich wollte nur wissen, ob ich "meinen Mopedroller" auch damit fahren kann ! Haben sich ja alle Probleme/Fragen zwischenzeitlich endlich geklärt ! Nochmals vielen lieben Dank ! Lieben Gruß von Heike |
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