Hallo Gregor
warst du denn zu diesem Zeitpunkt noch im Krankenhaus oder "nur" noch in Behandlung?
Vielleicht sollte ich näher erklären was ich meine. Wir hatten gestern unseren Versicherungsvertreter im Haus und da ging es auch um die Frage der Kostenübernahme eines Rücktransports aus dem Ausland.
Laut seiner Aussage wird ein Rücktransport nur übernommen, wenn im Gastland keine qualitativ gleichwertige Versorgung wie in Deutschland möglich ist.
So kamen wir auf die Frage, was zum Beispiel passiert, wenn ich kurz vor Ablauf meines Visums z. B. eine Blinddarmentzündung bekomme und operiert werden muss. In diesem Fall tritt die Unfallversicherung zwecks Rücktransport nicht ein, die Krankenversicherung ebenfalls nicht siehe oben.
Ich muss aber ein paar Tage im Krankenhaus bleiben (ok Blinddarm ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, denn das geht ja wirklich schnell) und komme dadurch über die Aufenthaltsfrist.
Muss ich das dann auch übers Konsulat regeln und in welcher Frist, schließlich lieg ich ja im KH und bin nicht mobil. Es gibt ja viele allein Reisende, die keine näheren Bekannten im Urlaubsland haben.
Lieben Gruß
Brigit
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